Die Abgasuntersuchung (AU) ist ein wesentlicher Bestandteil der Fahrzeugwartung, der sicherstellt, dass Ihr Auto die gesetzlichen Emissionsstandards einhält. Diese Untersuchung ist nicht nur Pflicht, sondern auch entscheidend für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen.
Abgasuntersuchung – Wichtige Informationen für Fahrzeughalter
Die Abgasuntersuchung dient dazu, die Schadstoffemissionen von Fahrzeugen zu überprüfen. Ein Fahrzeug, das die Emissionsgrenzwerte überschreitet, kann nicht nur Umweltschäden verursachen, sondern auch zu erhöhten Betriebskosten führen. Zudem ist die AU Voraussetzung für die Erneuerung des TÜV-Plakettes. Fahrzeuge, die die Abgasuntersuchung nicht bestehen, dürfen nicht im Straßenverkehr betrieben werden.
Laut dem TÜV-Verband trägt eine regelmäßige Abgasuntersuchung dazu bei, die Luftqualität zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, was für den Klimaschutz von großer Bedeutung ist.
Was wird bei einer Abgasuntersuchung gemessen?
Bei der Abgasuntersuchung (AU) beginnt man mit einer Sichtprüfung. Hierbei wird kontrolliert, ob erkennbare Mängel an wichtigen Bauteilen wie der Einspritzanlage, dem Luftfilter und dem Auspuff vorliegen. Danach folgt die Endrohrmessung, bei der eine Sonde im Auspuffendrohr die Abgase des Fahrzeugs analysiert. Dabei wird gemessen, welche Schadstoffe in welchen Mengen bei verschiedenen Drehzahlen und Temperaturen erzeugt werden.
Für Benzinfahrzeuge werden Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Sauerstoff und Stickoxide erfasst. Die Grenzwerte, die diese Schadstoffe erreichen dürfen, hängen vom verbauten Katalysator ab. Bei Dieselfahrzeugen misst die Sonde den Trübungswert der Abgase, der durch Rußpartikel bestimmt wird.
Die Prüfer vergleichen die gemessenen Werte dann mit den gesetzlich festgelegten Grenzwerten. Liegen die Ergebnisse im zulässigen Bereich, gilt die Abgasuntersuchung als bestanden.
Abgasuntersuchung (AU) mit On-Board-Diagnosesystem (OBD)
Seit dem 1. April 2002 müssen Autos mit On-Board-Diagnose (OBD) – das sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2001 erstmals zugelassen wurden oder ab dem 1. Januar 2000 einen Typgenehmigung mit Ottomotor haben – bei der alle zwei Jahre durchgeführten Abgasuntersuchung (AU) auch die OBD geprüft werden.
Wenn bei dieser Prüfung Fehlercodes oder andere Probleme gefunden werden, wird keine AU-Plakette ausgestellt. Das bedeutet, dass das Fahrzeug die Abgasuntersuchung nicht bestanden hat.
Wie wird die AU bei Fahrzeugen mit OBD durchgeführt?
Wenn ein Fahrzeug über ein On-Board-Diagnosesystem (OBD) verfügt, kann dieses in der Regel Fehler an schadstoffrelevanten Bauteilen und unzureichende Abgaswerte erkennen. Früher reichte es für die AU aus, wenn das System keinen Fehler anzeigte, sodass eine zusätzliche Messung nicht erforderlich war.
Allerdings wurden im Januar 2018 strengere Regeln eingeführt, um Manipulationen am System zu verhindern. Daher ist die Endrohrmessung jetzt auch für Fahrzeuge mit OBD verpflichtend.
Haupt- und Abgasuntersuchung: Was ist der Unterschied?
Seit 1985 müssen die Abgase von Autos kontrolliert werden. Zuerst hieß das Abgassonderuntersuchung (ASU) und galt nur für Benzinautos. 1993 wurde es zur Abgasuntersuchung (AU) geändert und gilt jetzt auch für Dieselfahrzeuge. Obwohl die AU seit 2006 eigentlich den Namen Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems (UMA) trägt, wird sie immer noch meist als Abgasuntersuchung oder kurz AU bezeichnet.
Seit Januar 2010 ist die AU Teil der Hauptuntersuchung (HU). Früher hat die Hauptuntersuchung nur geprüft, ob das Auto sicher und vorschriftsmäßig ist. Jetzt wird mit der AU auch kontrolliert, ob das Auto umweltfreundlich ist.
Wann muss man eine Emissionsprüfung machen?
Ihr Auto muss nach der Erstzulassung nach drei Jahren zur ersten Abgasuntersuchung (AU) und danach alle zwei Jahre. Sie können auf der letzten Prüfplakette oder im Fahrzeugschein nachsehen, wann die nächste AU fällig ist.
Die Abgasuntersuchung ist nicht nur für Autos verpflichtend, sondern auch für Motorräder, Wohnmobile, Anhänger, Lkw und Nutzfahrzeuge. Je nach Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Intervalle für die AU.
Gut zu wissen:
Oldtimer sind von der Abgasuntersuchung (AU) befreit: Ein Benzinfahrzeug mit H-Kennzeichen, dessen Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 liegt, benötigt keine AU. Für Oldtimer-Diesel-Fahrzeuge gilt, dass sie vor dem 1. Januar 1977 erstmals zugelassen worden sein müssen.
Wer darf die HU und AU durchführen?
Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) dürfen nur von staatlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ. Wenn Ihr Fahrzeug die Prüfung besteht, erhalten Sie eine Plakette und eine Prüfbescheinigung.
Emissionsprüfung nicht bestanden oder Termin versäumt: Was tun?
Wenn die Abgaswerte Ihres Fahrzeugs außerhalb des zulässigen Bereichs liegen oder bereits bei der Sichtprüfung Mängel festgestellt wurden, müssen diese umgehend behoben werden. Sie haben einen Monat Zeit, um Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen und es erneut bei der Prüfstelle vorzuführen. Sollte die Reparatur länger dauern, ist eine erneute, kostenpflichtige Abgasuntersuchung erforderlich. Wenn der Mangel nicht behoben wird, verliert das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis und darf nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden.
Falls Sie den Termin für die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) versäumt haben, können ab einem Verzug von zwei Monaten Bußgelder anfallen:
- 2 bis 4 Monate: 15 Euro
- 4 bis 8 Monate: 25 Euro
- Ab 8 Monaten: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
- TÜV-Süd-Kosten/Gebühren für die Hauptuntersuchung (inkl. Abgasuntersuchung) siehe Liste.
Häufige Gründe für das Nichtbestehen der Abgasuntersuchung
Es gibt verschiedene Faktoren, die dazu führen können, dass Ihr Fahrzeug die Abgasuntersuchung nicht besteht. Zu den häufigsten Gründen gehören:
- Abnutzung oder Defekt des Katalysators
- Falscher Luft-Kraftstoff-Mix
- Verstopfte Abgasanlage
- Defekte Sensoren oder Steuergeräte
Lassen Sie uns gemeinsam für die Umwelt sorgen!
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihre Abgasuntersuchung und stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug alle Vorschriften einhält.